Digibonus Schleswig-Holstein

Für kleinste KMU bietet auch Schleswig-Holstein Förderungen zur Digitalisierung bis max. 17.000 Euro via Digitalbonus an – anders als andere Bundesländer jedoch über zwei getrennte Förderprogramme.

Der Digibonus I war bis zum 10.12.2021 eine einmalige Förderung für Kleinstunternehmen (bis fünf Mitarbeitende) in Höhe von max. 1000 Euro über einen sehr einfachen Antragsablauf durch Vorlage einer Rechnung und Ausfüllen eines Online-Formulars. Die Rechnung konnte sowohl Hardware, Software als auch Dienstleistungen beinhalten und auch höher als 1000 Euro sein – der Förderanteil war dann entsprechend bei 1000 Euro gedeckelt.

Gefördert wurden jedoch nur Ausgaben für eine abschließend Auflistung von Projektinhalten, die sich Verbesserungen durch Digitalisierung zu den Auswirkungen der Pandemie beziehen – darunter auch Website-Erstellung und Einrichtung Online-Shops.

Der Digibonus II hingegen ist die Förderung für größere IT-Projekte von KMU: das Projekt kann auch hier Investitionen in Hard- und Software mit Dienstleistungen mischen, wird vorab beantragt und muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden sowie mindestens 10.000 Euro netto als Ausgaben umfassen.

Die Förderung ist auf max. 17.000 Euro begrenzt und beträgt durchgängig 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Programm läuft bis Juni 2023 und wird aus Miteln der Förderinitiative REACT-EU umgesetzt, auf die bei Nutzung der Förderung auch hingewiesen werden muss.

Für die Beantragung ist eine zweiseitige Beschreibung des Vorhabens und den daraus zu erzielenden Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen vorgegeben, die über ein Online-Formular samt Angeboten oder Ergebnissen einer Marktsichtung (Screenshots von Preisen auf Websites) hochgeladen werden können. Als Beispiel für ein Förderprojekt sei ist die Anschaffung eines CRM samt Software-Investition, Migration der Daten, Schulungen und Anpassungen zum System und bei Bedarf natürlich zusätzlicher Hardware (z.B. Speicheraufrüstung oder zusätzliche Backup-HDDs) genannt. Ausgeschlossen von der Förderung sind wie üblich gebrauchte Geräte, Eigenleistungen, Standard-IT und auch wiederkehrende Dienstleistungen (Abo, Wartungsvertrag).

Digibonus II

Antrag Digibonus II (Online-Formular)