Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet die Förderung von Beratungsleistungen für bestehende Unternehmen an – die Förderung von Unternehmensgründungen ist über dieses Förderprogramm nicht möglich.

Die Höhe der Förderung liegt zwischen 50% und 80% bezogen auf ein maximales Beratungshonorar von 3500 Euro. Die Förderung kann nur für BAFA-Berater beantragt werden und umfasst nahezu alle Themenbereiche im Unternehmen.

In der Förderlinie 2023-2026 wird nicht mehr zwischen Bestandsunternehmen (mind. zwei Jahre am Markt nach Gründung), Jungunternehmen (in den ersten zwei Jahren nach Gründung) und Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Zeitpunkt der Gründung) unterschiedlich. Die Förderung kann bis zu zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Wer kann gefördert werden?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die bereits am Markt wirtschaftlich tätig sind. Überwiegend ausgeschlossen sind Beratungen für Ärztinnen / Ärzte, Zahnärztinnen / Zahnärzte, Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen / Heilpraktikern, es sei denn, es geht um Beratung für ein Qualitätsmanagement.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden konzeptionelle Beratungsleistungen durch BAFA-Berater/innen im Sinne einer Unternehmensberatung. „Konzeptionell“ bedeutet, dass die Beratung darauf ausgelegt ist, Schwachstellen im Unternehmen festzustellen, dazu Vorschläge zur Beseitigung und konkrete Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis zu liefern. Thematisch bestehen wenig Einschränkungen: es können allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Darüber hinaus können Beratungen zu Themen besonderer Relevanz zusätzlich gefördert werden.

Welche Themen konkret?

Allgemeine Beratungen können gefördert werden zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Zu wirtschaftlichen Beratungen zählen beispielsweise alle Themen zur Verbesserungen bei Einkauf, Produktion, Lagerhaltung, Marketing, Vertrieb und natürlich auch Wettbewerb, Erweiterungen oder Nachfolge. Dies beinhaltet auch Technologie- und Innovationsberatungen oder die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems.

Zur finanziellen Beratung gehören beispielsweise Berechnung von Investitionsbedarf und Rentabilität, die Prüfung der Liquidität oder Klärung geeigneter Kapitalbeschaffung. Ausgeschlossen sind alle versicherungsvermittelnden, rechtsberatenden oder steuerberatenden Tätigkeiten.

Bei personellen Beratungen sind beispielsweise Fragen der Personalplanung, Personalführung, Personalentwicklung oder der Personalverwaltung denkbar. Neben der Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören dazu auch Weiterbildung oder die Corporate Identity des Unternehmens. Ausgeschlossen sind reine Arbeits- und Personalvermittlung.

Zu organisatorischen Beratungen gehören beispielsweise Strategie-Entwicklung, Prozessoptimierung, Veränderungen der Aufbau- und Ablauforganisation (Umstrukturierungen).

Was ist mit besonderen gesellschaftlichen Themen?

Die BAFA benennt einige gesellschaftlich relevante Themen als mögliche Beratungsinhalte. Dazu zählen beispielsweise

  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz (z.B. ressourcenschonende Produktion, fairer Handel, umweltschonende Mobilität)
  • Fachkräftegewinnung und -sicherung (z.B. Qualifikationsmaßnahmen für Schulabgänger, Weiterbildung Älterer)
  • Vereinbarkeit von Familie & Beruf (z.B. flexible Arbeitszeitregelungen)
  • Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit besonderen Eigenschaften (wie etwa Migrationshintergrund, chronische Erkrankungen, spätere Phasen des Erwerbslebens)
  • Unternehmertum (mit besonderem Fokus auf Unternehmerinnen, mit Migrationshintergrund oder mit chronischen Erkrankungen)

Wie kann eine Beratung ablaufen?

  • Themen der Beratung und Beraterin / Berater (unter dem Vorbehalt der BAFA-Freigabe) werden durch die Leitung des Unternehmens selbst gewählt.
  • Gemeinschaftlich mit der Beraterin / dem Berater werden die Ziele, Inhalte und das Honorar der Beratung definiert und in einem Beratervertrag fixiert.
  • Die Beraterin / Der Berater analysiert nun das Unternehmen, benennt Schwachstellen und Handlungsempfehlungen und arbeitet diese als Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis aus.
  • Die vollständige Beratung wird dokumentiert und kann dann zur Anerkennung der Förderfähigkeit eingereicht werden.

Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter BAFA-Antrag.

Welchen Umfang haben die Fördermittel?

Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach dem Standort des Unternehmens.

StandortFördersatzFörderungEigenanteil
Region Lüneburg / Trier80%2800 €700 €
Region Berlin / Leipzig50%1750 €1750 €
Alte Bundesländer50%1750 €1750 €
Neue Bundesländer80%2800 €700€
von 3500 €

Zu den alten Bundesländern zählen auch die Region Leipzig und die Stadt Berlin. Entsprechend beinhalten die neuen Bundesländer weder die Region Leipzig noch die Stadt Berlin. Für die Region Lüneburg und Trier gelten die Förderung wie in den neuen Bundesländern

Die maximale Förderung ist bemessen auf ein maximales Beratungshonorar von 3500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Der Maximalwert gilt auch als Summe von mehreren Einzelberatungen (an maximal fünf Beratungstagen) zum gleichen Themenfeld. Höhere Honorarrechnungen werden nur auf den Maximalwert bezogen anteilig gefördert.

Wo findet man weitere Informationen?

Weitere Informationen zur Förderung unternehmerischen Know-Hows finden sich auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – vor allem auch in den dort herunterladbaren Dokumenten und der Übersicht der autorisierten Leitstellen.

Förderung unternehmerischen Know-Hows (BAFA)

Leitstelle Interhoga

Leitstelle für freiberufliche Beratung (ZDH)

Informationen für Bestandsunternehmen (DIHK)

Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel