Der nachfolgende Beratervertrag ist eine Entwurfsversion, die zumeist nur auf der ersten Seite (Laufzeit, Honorar, Inhalte) anzupassen ist. Die Änderung bzw. Erweiterung aller Elemente ist in gemeinsamer Abstimmung möglich.

Beratervertrag #Vorlage

zwischen

Markus Slobodeaniuk, (freiberuflicher) Unternehmensberater,
Steindamm 3, D-20099 Hamburg,
nachfolgend als Berater bezeichnet,

und

Kundenname, Zusatz,
Anschrift, Ort,
nachfolgend als Auftraggeberin bezeichnet,

für den Zeitraum
vom 00.00.0000 (oder Datum des Vertragsabschluss)
bis 00.00.0000

mit einem vereinbarten Honorar von 00 Euro als Festpreis / 00 Euro pro Tag / 00 Euro pro Stunde sowie Reisekosten als Pauschale zu 00 Euro oder nach Aufwand als Erstattung jeweils zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 1  Vertragsgegenstand

Der Berater wird Beratungsleistungen für die Auftraggeberin erbringen, um deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken.

Soweit sinnvoll umfasst dies Aufgabenstellungen

  • zur Analyse der Kundensituation,
  • Fokussierung bei strategischen, taktischen und operativen Zielsetzungen,
  • themenorientierte Fachberatung (z.B. Kommunikation, Innovation) und
  • Transformationsberatung (z.B. IT, Change) unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen (z.B. Barrierefreiheit, Datenschutz).

Zu den Beratungsleistungen gehören insbesondere

  • Dokumentation von …
  • Ausarbeitung von Konzepten zu …
  • sowie …

Die Spezifizierung der Leistungen und deren Vergütung kann zusätzlich durch Angebote des Beraters auf Basis des Beratervertrags ergänzt werden (Ausgestaltung des Beratervertrags als Rahmenvereinbarung).

§ 2  Tätigkeit

  a)  Der Berater wird seine Tätigkeit als Selbständiger freiberuflich ausüben. Er bestimmt Ort, Zeit und die Art und Weise der Tätigkeit nach eigenem Ermessen.

  b)  Sofern im Einzelfall die persönliche Anwesenheit des Beraters in den Räumen oder bei Terminen der Auftraggeberin erforderlich sein sollte, steht der Berater hierfür nach Terminabstimmung zwischen den Vertragsparteien zur Verfügung. Sofern erforderlich, stellt die Auftraggeberin für die Ausübung der Tätigkeit vor Ort kostenfrei Räume zur Verfügung.

  c)  Der Berater ist nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter der Auftraggeberin aufzutreten, insbesondere Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen die Auftraggeberin abzugeben. Dies kann im Einzelfall abweichend vereinbart werden. Vorbereitende Kommunikation mit möglichen Mittelgebern bzw. Auftragnehmern kann – soweit vom Leistungsumfang umfasst – vom Berater übernommen werden.

  d)  Der Berater darf für die Erbringung der Beratungsleistungen Dritte als Subunternehmer beauftragen, die ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen. Sofern der Berater Dritte zur seiner Unterstützung einsetzt, stehen diese ausschließlich in vertraglicher Beziehung zu ihm. Der Berater verpflichtet sich, einem etwa eingesetzten Dritten eine § 6 dieses Vertrages entsprechende Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen.

  e)  Die Tätigkeit des Beraters für andere Auftraggeber ist ausdrücklich gestattet. Der Berater wird der Auftraggeberin die Aufnahme einer derartigen Tätigkeit anzeigen, wenn Zweifel bestehen, ob diese Tätigkeit mit der Tätigkeit für die Auftraggeberin zu vereinbaren ist oder zu einem Interessenkonflikt führen kann.

  f)  Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.

§ 3  Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin

  a)  Die Auftraggeberin hat die Beratungsleistungen des Beraters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Sie wird insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Ebenso benennt die Auftraggeberin entscheidungsbefugte Ansprechpartner/innen.

  b)  Kommt die Auftraggeberin ihren Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Berater aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht abschließen, so verlängert sich die Laufzeit dieses Vertrags entsprechend und der Berater ist berechtigt, zusätzlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§ 4  Nutzungsrecht

  a)  Soweit rechtlich zulässig, überträgt der Berater die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen an die Auftraggeberin.

  b)  Mit der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung ist die Übertragung der vorgenannten Nutzungs- und Verwertungsrechte abgegolten.

  c)  Eigentumsrechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten bleiben unberührt.

§ 5  Versicherung und Steuern

  a)  Der Berater ist für die Einhaltung aller aus diesem Vertrag für ihn entstehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.

  b)  Der Berater verpflichtet sich, die von ihm zu entrichtenden Steuern selbständig abzuführen und die Auftraggeberin insoweit von jeglicher Haftung für steuerrechtliche Ansprüche freizuhalten. Ferner sorgt der Berater für seine soziale Absicherung, insbesondere für eine ausreichende Krankenversicherung und Altersversorgung.

  c)  Der Berater verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch die Personen- und Sachschäden abgedeckt sind, die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag verursacht.

  d)  Der Berater sorgt eigenständig für einen hinreichenden Unfallversicherungsschutz, da durch diesen Vertrag keine gesetzliche Unfallversicherung durch die Auftraggeberin begründet wird.

§ 6  Datenschutz

  a)  Der Berater verpflichtet sich, die Vorschriften des Hamburgischen Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu beachten und über vertrauliche Informationen der Auftraggeberin Verschwiegenheit zu wahren.

  b)  Der Berater wird personenbezogene Daten nur zu dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeiten.

  c)  Die vorgenannten Pflichten bestehen auch nach Vertragsbeendigung fort.

§ 7  Vertragsdauer und Kündigung

  a)  Der Beratervertrag beginnt und endet zur oben genannten Frist. Sofern die Unterzeichnung des Vertrags später als der Beginn oder der Abschluss der Tätigkeiten abweichend vom vereinbarten Ende sind, gelten diese Zeiten.

  b)  Der Vertrag ist von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße oder der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bleibt unberührt.

  c)  Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail).

§ 8  Vergütung und Aufwendungsersatz

  a)  Der Berater rechnet in ganzen Beratertagen, nach Stunden oder zu einem festen Honorar entsprechend den oben genannten Sätzen ab.

  b)  Fahrtkosten, Fahrzeiten und ggf. Übernachtungskosten – insgesamt als Reisekosten bezeichnet – fallen entsprechend den oben genannten Sätzen nur für Präsenztermine außerhalb von Hamburg an.

  c)  Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten maximal 8 Stunden pro Kalendertag bzw. 12 Stunden pro Kalendertag inklusive Fahrtzeiten als Beratertag.

  d)  Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Beraters im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen abgegolten.

  e)  Der Berater wird der Auftraggeberin monatlich eine Aufstellung erstellen, in der Erläuterung der im Abrechnungszeitraum ausgeführten Tätigkeiten und der Zeitaufwand im Einzelnen dargelegt ist. Dies gilt nicht bei der Vereinbarung eines Festpreises / Honorar.

  f)  Der Berater wird der Auftraggeberin jeweils monatlich eine Rechnung (nach Aufwand bzw. als Teilleistung) stellen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Rechnung sofort nach Erhalt auf das Konto des Beraters zu überweisen.

  g)  Ein Vergütungsanspruch auf Vergütung im Krankheitsfall besteht ebenso wenig wie ein Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsgeld.

§ 9  Sonstiges

  a)  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Hamburg.

  b)  Der Berater erklärt, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeitet oder diese verbreitet.

  c)  Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

  d)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

  e)  Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.

Hamburg, _____________   _______________, __________

Unterschrift Berater:   Unterschrift Auftraggeberin:

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(Markus Slobodeaniuk)   (   )